- Untermiete
- Ụn|ter|mie|te 〈f. 19; unz.〉1. Weitervermietung einer gemieteten Sache (Zimmer) an einen Dritten2. das Mieten einer bereits von einem andern gemieteten Sache● ein Zimmer in \Untermiete abgeben; jmdn. in, zur \Untermiete nehmen; (bei jmdm.) in \Untermiete, zur \Untermiete wohnen
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Ụn|ter|mie|te, die:a) das Mieten eines Zimmers o. Ä. in einer von einem Hauptmieter bzw. einer Hauptmieterin bereits gemieteten Wohnung o. Ä.:in, zur U. (in einem untervermieteten Zimmer) [bei jmdm.] wohnen;b) das Untervermieten:jmdn. in, zur U. nehmen (an jmdn. untervermieten).* * *
Untermiete,Weitervermietung einer gemieteten Sache, besonders von Wohnraum durch den Mieter; bedarf der Erlaubnis des Vermieters.* * *
Ụn|ter|mie|te, die; -: a) das Mieten eines Zimmers o. Ä. in einer von einem Hauptmieter bereits gemieteten Wohnung o. Ä.: Also, sofort eine billige U. (ein unterzuvermietendes Zimmer) suchen (Sobota, Minus-Mann 176); in, zur U. (in einem untervermieteten Zimmer) [bei jmdm.] wohnen; ein etwa 22-jähriger Junggeselle, der bei uns in der Siedlung zur U. in einem Reihenhaus wohnt (Hörzu 18, 1976, 118); b) das Untervermieten: ein Zimmer in U. [ab]geben (untervermieten); jmdn. in, zur U. nehmen (an jmdn. untervermieten).
Universal-Lexikon. 2012.