Untermiete

Untermiete
Ụn|ter|mie|te 〈f. 19; unz.〉
1. Weitervermietung einer gemieteten Sache (Zimmer) an einen Dritten
2. das Mieten einer bereits von einem andern gemieteten Sache
● ein Zimmer in \Untermiete abgeben; jmdn. in, zur \Untermiete nehmen; (bei jmdm.) in \Untermiete, zur \Untermiete wohnen

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Ụn|ter|mie|te, die:
a) das Mieten eines Zimmers o. Ä. in einer von einem Hauptmieter bzw. einer Hauptmieterin bereits gemieteten Wohnung o. Ä.:
in, zur U. (in einem untervermieteten Zimmer) [bei jmdm.] wohnen;
b) das Untervermieten:
jmdn. in, zur U. nehmen (an jmdn. untervermieten).

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Untermiete,
 
Weitervermietung einer gemieteten Sache, besonders von Wohnraum durch den Mieter; bedarf der Erlaubnis des Vermieters.
 

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Ụn|ter|mie|te, die; -: a) das Mieten eines Zimmers o. Ä. in einer von einem Hauptmieter bereits gemieteten Wohnung o. Ä.: Also, sofort eine billige U. (ein unterzuvermietendes Zimmer) suchen (Sobota, Minus-Mann 176); in, zur U. (in einem untervermieteten Zimmer) [bei jmdm.] wohnen; ein etwa 22-jähriger Junggeselle, der bei uns in der Siedlung zur U. in einem Reihenhaus wohnt (Hörzu 18, 1976, 118); b) das Untervermieten: ein Zimmer in U. [ab]geben (untervermieten); jmdn. in, zur U. nehmen (an jmdn. untervermieten).

Universal-Lexikon. 2012.

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